Bis auf weiteres gelten folgende Erleichterungen:
- Die bisherigen Abstandsregeln entfallen
- Die Maskenpflicht wird weitgehend gelockert: Eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt nur mehr für den Eintritt und das Verlassen der Kirche, ebenso bei der Bewegung im Raum und dem Kommuniongang.